Hilfe, ein Hinweis - Webinar vom 13.06.2023
Sehr informativ, praktisch und Step by Step - meine Wertung: sehr gut
 
11.05.2023: HinSchG auf Basis des Kompromisses vom 09.05.2023 verabschiedet.
Siehe auch unser Kommentar
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Link zum Gesetzesentwurf
Auslegung siehe unsere FAQ-Seite
 
 
Der Kompromiss vom 09.05.2023 und die Zustimmung des Bundesrates vom 12.05.2023 ist wachsweich und lässt viel zu viel Interpretationsspielraum. Das ist bereits jetzt in Compliance-Foren zu sehen. Unternehmen/Behörden sind demnach nicht verpflichtet (nur empfohlen), anonyme Meldungen zu bearbeiten. Damit wurde die fakultative EU-Richtlinie aufgeweicht. Das deutsche HinSchG macht es Hinweisgebern mit brisanten Meldungen, die zunächst unternehmensintern untersucht werden sollen, sehr schwer, weil im Laufe des Verfahrens deren Identitätsfeststellung aufgrund Zuordnung (wer kann das überhaupt wissen?) leicht sein wird. Ein Hinweisgeber mit brisanter Information will Vertrauen! Das muss durch geeignete Maßnahmen hergestellt sein! Auch wenn sich Unternehmer freuen sollten, nicht nur wegen geringerer Bußgelder: Der Schaden aus nicht gemeldeten, essentiellen Verstößen wird für sie deutlich höher sein. Eine Chance wurde vertan, das Wegsehen wurde amtlich bestätigt, potenzielle Wisser und Hinweisgeber werden lieber den Job wechseln. Denn, anders als Vorgesetzte, sind Angestellte, außer es handelt sich um erhebliche Mißstände oder um Leib und Leben, nicht zu einer Meldung verpflichtet. Eine lückenlose Absicherung des Hinweisgebers, wie des gesamten Prozesses ist zwingend. Betrachtet und bewertet man alle Meldekanäle (haben wir getan), kann dies mit einer digitalen Lösung als internem Meldekanal, mit Dokumentation, Terminüberwachung und Erinnerung, Sprachen, Groupfähigkeit, datensicher und datenschutzkonform, automatisiert einfach und zeitsparend durchgeführt werden. Den Beauftragten wird nun das Prozedere, die Integrität, Identität, Vertraulichkeit, Diskretion, Dokumentation überlassen und bei nachweisbarem Verstoß und Fahrlässigkeit mit Straf- und/oder Bussgeldbewehrung. Die Politik offenbarte sich wieder einmal mehr als mutlos und überlässt damit Unternehmen, Beauftragten, Hinweisgebern die Unwägbarkeiten. Der Gesetzgeber hat damit der Compliance nicht den Rahmen und Inhalt für einen integren und reibungslosen Ablauf gegeben. Herausgekommen ist vielmehr ein zeit-, arbeits-, kostenaufwendiger und Verwirrung stiftender Verwaltungstiger mit Whitewashing-Charakter für weniger Compliance-affine Unternehmen.
Edward Snwoden würde auch nach heutiger Gesetzeslage nicht durch das HinSchG geschützt. Unser Verständnis zu Compliance ist Compliance im besten Sinne, das klare Wege, Schutz, Zeitersparnis, Sicherheit, bietet, reibungslos funktioniert, Akzeptanz hoch ansiedelt und Schäden reduzieren hilft. Leider passt die Vorgehensweise und dieses Gesetz in diese Zeit der großen Wokeness.
Hinweis: Ein interner Meldekanal ist für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschrieben.
 
Für Unternehmen > 249 Mitarbeiter: Einrichtung von internen Meldekanälen, Benennung eines Compliance-Beauftragten bis 16.06.2023
> 50 Mitarbeiter: Umsetzung des HinSchG bis 16.12.2023. Vorherige Ausnahme: Bei bestimmter sensibler Branchenzugehörigkeit oder dann, wenn Auftraggeber mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ihre Zulieferer dazu verpflichten.
Eine Nichtumsetzung ist seitens des Gesetzgebers sanktionsbewehrt.
 
 
 
 
 
Ein Hinweisgeber-System, bestehend aus (digitaler) Hinweisgeberlösung als Teil eines Hinweisegeber-Managements fördert nicht das Denunziantentum und ist keine Laberkiste. Ebensowenig sind Hinweisgeber Nestbeschmutzer.
Aus einer akademischen Untersuchung unseres Netzwerkpartners ergibt sich: Im Gegenteil. Informieren Sie sich gerne auf unserer FAQ-Seite. Auf Wunsch senden wir Ihnen Auszüge aus der Studie gerne zu.
Generelle Betrachtung: Für ein Unternehmen/Organisation ist die interne Klärung allemal besser denn eine externe Klärung, geschweige eine Veröffentlichung. Ein interner Meldekanal, der Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet, ist ein äußerst kostengünstiger und effektiver Selbstschutz für das Unternehmen.
In einer vergleichenden Darstellung werden die einzelnen Kanäle in ihren Grenzen und ggfs. gegenläufigen Compliance bewertet.
Über diesen Link Orientierungshilfe Meldekanäle senden wir Ihnen das PDF zu.
In unseren kostenlosen Webinaren erläutern wir das Hinweisgeberschutzgesetz, stellen eine KMU-freundliche, cloudbasierte digitale Lösung vor, bieten Orientierung über die verschiedenen Meldekanäle.
KW 21 2023
Terminvorankündigung Fr., 02.06.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar. Anmeldung
KW 22 2023
Terminvorankündigung Di., 06.06.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar. Anmeldung
KW 22 2023
Terminvorankündigung Fr., 09.06.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar. Anmeldung
KW 23 2023
Terminvorankündigung Di., 13.06.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar. Anmeldung
KW 23 2023
Terminvorankündigung Fr., 16.06.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar. Anmeldung
Einführung eines Compliance Managementsystems
Hier individuelle Termine: Individuelle Termine
 
Über diesen Link gelangen Sie zu unserer DENKHAUS®-Cloud-Hinweisgeberlösung.
Da finden Sie auch einen Test-Zugangslink, wo Sie sich kostenlos in einem Szenario als Hinweisgeber melden und den ganzen Prozess mit uns durchspielen können.
Den Richtlinientext haben wir als durchsuchbares HTML-Dokument hier nachlesbar. (Mac: cmd-F, Windows: str-F) aufbereitet.
Die FAQ zur Hinweisgeberrichtlinie, Fragen zu unserer digitalen Hinweisgeberlösung finden Sie hier.
 
Wir sind Teil eines umfassenden, reputativen Netzwerks von Compliance-Experten (Rechtsanwälte, Wirtschaftsexperten, akademischer Forschung, Anwendung). Wir können KMU für nahezu jede Aufgabenstellung kompetente Antworten geben und das bieten, was auch Großfirmen und Konzernen zur Verfügung steht. Für KMU kann ein schwerwiegender Hinweis, der im Vorfeld nicht oder mangelhaft verifiziert wird, einen schweren Rückschlag bedeuten. Konzerne setzen das Mittel der Hinweisgebung bereits vor Inkraftreten des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Hinweisgeberrichtlinie mit Erfolg ein. Duch den Aufbau und Ausbau von Compliance und daraus folgenden Strategien sind manche sogar gestärkt aus einem Skandal hervorgegangen.
 
DENKHAUS® geht es in der Beratung um ein stringentes und höchst vertrauliches Compliance Management System. Mit unserem Angebot einer digitalen Hinweisgeberlösung für KMU bieten wir ein funktionierendes, sicheres, lückenloses System, auf das sich Unternehmer, Compliance-Verantwortliche und Hinweisgeber verlassen können und ein hohes Maß an Schutz für die Betroffenen bietet.